Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um die Ziele der Verordnung (EU) 2023/1115 wirksam zu erreichen, d. h. die Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass die in Verkehr gebrachten Erzeugnisse entwaldungsfrei sind, sollten Kleinst- oder Kleinprimärerzeuger dennoch verpflichtet werden, eine einmalige vereinfachte Erklärung über das Informationssystem zu übermitteln. Bei Übermittlung der vereinfachten Erklärung durch einen Kleinst- oder Kleinprimärerzeuger sollte das Informationssystem eine Identifikationsnummer vergeben. Diese Identifikationsnummer sollte den relevanten Erzeugnissen beigefügt werden, die ein Kleinst- oder Kleinprimärerzeuger in Verkehr bringt oder ausführt. Um den Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit gemäß der Verordnung (EU) 2023/1115 gerecht zu werden und die Ziele der Verordnung zu verfolgen, sollten die in einer vereinfachten Erklärung enthaltenen Informationen eine automatische Risikobewertung durch das Informationssystem ermöglichen, die Kontrollen durch die zuständigen Behörden im Einklang mit dem risikobasierten Ansatz erleichtern und für nachgelagerte Akteure so weit wie im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften möglich sichtbar sein.
Kleinst- oder Kleinprimärerzeuger übermitteln eine einmalige vereinfachte Erklärung über das in Artikel 33 genannte Informationssystem, bevor sie relevante…
Registrierung vereinfachter Erklärungen, die von Kleinst- oder Kleinprimärerzeugern übermittelt werden, und Zuweisung einer Identifikationsnummer an den…
Die Referenznummer der Sorgfaltserklärung oder die Identifikationsnummer für Kleinst- oder Kleinprimärerzeuger wird den Zollbehörden vor der Überlassung zum…
Der folgende Artikel wird eingefügt: Vereinfachte Regelung für Kleinst- oder Kleinprimärerzeuger (1) Die Verpflichtungen gemäß Artikel 4 Absatz 2, Artikel 4…
Als Teil der Bemühungen um eine Vereinfachung sollte der Verwaltungsaufwand verringert werden, der sich aus den Verpflichtungen der Kleinst- oder…
Um zur Verwirklichung der Ziele dieser Verordnung beizutragen, sollten die Verbraucher vor irreführenden und unübersichtlichen Informationen über die Merkmale…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.