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Angesichts der Sensibilität elektronischer Gesundheitsdaten sollten die Gesundheitsdatennutzer keinen uneingeschränkten Zugang zu diesen Daten haben. Der Zugang zu den angeforderten elektronischen Gesundheitsdaten für die Sekundärnutzung sollte über eine sichere Verarbeitungsumgebung erfolgen. Um strenge technische Vorkehrungen und Sicherheitsgarantien für die elektronischen Gesundheitsdaten sicherzustellen, sollte die Zugangsstelle für Gesundheitsdaten oder, wo zutreffend, der vertrauenswürdige Gesundheitsdateninhaber den Zugang zu diesen Daten in einer sicheren Verarbeitungsumgebung gewähren, wobei die hohen technischen und sicherheitsbezogenen Standards gemäß der vorliegenden Verordnung einzuhalten sind. Die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer solchen sicheren Verarbeitungsumgebung sollte mit der Verordnung (EU) 2016/679 im Einklang stehen, einschließlich — wenn die sichere Verarbeitungsumgebung von einem Dritten verwaltet wird — der Anforderungen in Artikel 28 der vorliegenden Verordnung und gegebenenfalls in Kapitel V. Eine solche sichere Verarbeitungsumgebung sollte die mit den Verarbeitungstätigkeiten verbundenen Datenschutzrisiken verringern und verhindern, dass elektronische Gesundheitsdaten direkt an die Gesundheitsdatennutzer übermittelt werden. Die Zugangsstelle für Gesundheitsdaten oder der Gesundheitsdateninhaber, der diesen Dienst erbringt, sollte jederzeit die Kontrolle über den Zugang zu den elektronischen Gesundheitsdaten behalten, und der den Gesundheitsdatennutzern gewährte Zugang sollte entsprechend den Bedingungen der erteilten Datengenehmigung bestimmt werden. Nur nicht personenbezogene elektronische Gesundheitsdaten, die keine personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten enthalten, sollten von den Gesundheitsdatennutzern aus einer solchen sicheren Verarbeitungsumgebung heruntergeladen werden. Somit stellt diese sichere Verarbeitungsumgebung eine wesentliche Schutzmaßnahme dar, die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung ihrer elektronischen Gesundheitsdaten zu Zwecken der Sekundärnutzung zu wahren. Die Kommission sollte die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung gemeinsamer Sicherheitsstandards unterstützen, um die Sicherheit und Interoperabilität der verschiedenen sicheren Verarbeitungsumgebungen zu fördern.
Die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten gewähren den Zugang zu elektronischen Gesundheitsdaten aufgrund einer Datengenehmigung nur über eine sichere…
sie können über eine sichere Verarbeitungsumgebung, die den Anforderungen von Artikel 73 entspricht, Zugang zu Gesundheitsdaten gewähren;
Bei der Verarbeitung elektronischer Gesundheitsdaten in den in Artikel 73 genannten sicheren Verarbeitungsumgebungen ist es den Gesundheitsdatennutzern…
Ohne bestehende vertragliche Vereinbarungen oder andere bestehende Mechanismen zu behindern oder zu ersetzen, zielt die vorliegende Verordnung darauf ab, einen…
Die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten sollten die Anwendung von Kapitel IV der vorliegenden Verordnung überwachen und zu seiner einheitlichen Anwendung in der…
Angesichts der Sensibilität personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten soll diese Verordnung sowohl auf Unionsebene als auch auf nationaler Ebene…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.