Erwägungsgrund 86 32025R0327
Der EU-Datensatzkatalog sollte für Gesundheitsdateninhaber und andere Datenbanknutzer mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand verbunden, benutzerfreundlich, zugänglich und kosteneffizient sein, nationale Datensatzkataloge miteinander verbinden und eine redundante Erfassung von Datensätzen verhindern. Unbeschadet der Anforderungen der Verordnung (EU) 2022/868 könnte der EU-Datensatzkatalog mit der Initiative data.europa.eu abgestimmt werden. Die Interoperabilität zwischen dem EU-Datensatzkatalog, den nationalen Datensatzkatalogen und den Datensatzkatalogen in europäischen Forschungsinfrastrukturen und anderen einschlägigen Infrastrukturen für die gemeinsame Datennutzung sollte sichergestellt werden.