Erwägungsgrund 28 32025R0327
Die Telemedizin wird zu einem immer wichtigeren Instrument, mit dem Patienten Zugang zu Versorgung erhalten und Ungerechtigkeiten beseitigt werden können. Sie hat das Potenzial, Ungleichheiten im Gesundheitsbereich abzubauen und die Freizügigkeit der Bürgerinnen und Bürger der Union über Grenzen hinweg zu stärken. Digitale und andere technologische Instrumente können die medizinische Versorgung in abgelegenen Gebieten erleichtern. Wenn digitale Dienstleistungen mit der physischen Erbringung einer Gesundheitsdienstleistung im Zusammenhang stehen, sollte die digitale Dienstleistung als Teil der gesamten Behandlung berücksichtigt werden. Nach Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind die Mitgliedstaaten für ihre Gesundheitspolitik zuständig, insbesondere für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung, einschließlich der Regulierung von Tätigkeiten wie jenen von Online-Apotheken, Telemedizin und anderen Dienstleistungen, die im Einklang mit ihren nationalen Rechtsvorschriften erbracht und erstattet werden. Unterschiede in der Gesundheitspolitik sollten jedoch keine Hindernisse für den freien Verkehr elektronischer Gesundheitsdaten im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, zum Beispiel der Telemedizin und Dienstleistungen von Online-Apotheken, darstellen.