Erwägungsgrund 14 32025R0037
In der vorliegenden Verordnung sind gezielte Änderungen der Verordnung (EU) 2019/881 vorgesehen, um die Schaffung europäischer Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung für verwaltete Sicherheitsdienste zu ermöglichen. Diesbezüglich werden in der vorliegenden Verordnung außerdem bestimmte Vorschriften der genannten Verordnung ausgeführt und erläutert, die sich mit der Ausarbeitung und Funktionsweise sämtlicher europäischer Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung befassen, damit für ihre Transparenz und Offenheit gesorgt ist. Die letztgenannten Änderungen, die sich auf die Ausführung oder Erläuterungen der Verordnung (EU) 2019/881 beschränken — insbesondere die Änderungen in Bezug auf die Informationen, die die ENISA bei der Übermittlung eines möglichen Schemas bereitstellen muss, die für jedes mögliche Schema eingerichteten Ad-hoc-Arbeitsgruppen sowie die Information und Konsultation in Bezug auf europäische Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung –, sollten keinesfalls die gemäß Artikel 67 der genannten Verordnung erforderliche generelle Bewertung und Überarbeitung der genannten Verordnung vorgreifen, insbesondere die Bewertung der Auswirkungen, der Wirksamkeit und der Effizienz des Titels der genannten Verordnung in Bezug auf den Rahmen für die Cybersicherheitszertifizierung. Die Bewertung und Überarbeitung dieses Titels sollte auf einer umfassenden Konsultation der Interessenträger und einer ausführlichen und sorgfältigen Analyse der betreffenden Verfahren beruhen.