Erwägungsgrund 8 32025R0037
Es ist wichtig, KMU, einschließlich Kleinstunternehmen, bei der Durchführung dieser Verordnung und bei der Einstellung von Personal mit den erforderlichen Kompetenzen und dem erforderlichen Fachwissen im Bereich Cybersicherheit zu unterstützen, damit sie im Einklang mit den Anforderungen dieser Verordnung verwaltete Sicherheitsdienste anbieten können. Das mit der Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Programm „Digitales Europa“ und andere einschlägige Unionsprogramme sehen vor, dass die Kommission finanzielle und technische Unterstützung leistet, die es diesen Unternehmen ermöglicht, zum Wachstum der Wirtschaft der Union und zur Stärkung des gemeinsamen Cybersicherheitsniveaus innerhalb der Union beizutragen, indem beispielsweise die finanzielle Unterstützung aus dem Programm „Digitales Europa“ und anderen einschlägigen Unionsprogrammen auf dieses Ziel ausgerichtet wird und KMU, einschließlich Kleinstunternehmen, unterstützt werden.