Erwägungsgrund 3 32025R0517
Die bestehende Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten beruht auf dem Austausch aggregierter Informationen zwischen den nationalen elektronischen Systemen. Die Einführung der digitalen Meldepflichten zielt darauf ab, die Steuererhebung zu verbessern, indem den Steuerbehörden zeitnah Daten zu den einzelnen Umsätzen zur Verfügung gestellt werden. Um diese Daten anderen Steuerbehörden auf effiziente Weise zur Verfügung zu stellen und die einheitliche Durchführung sowie eine einheitliche Auswertung von Analysen und Abgleichen zu unterstützen, bedarf es eines zentralen Systems für den Austausch von Mehrwertsteuerinformationen.