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Um Unstimmigkeiten rechtzeitig zu erkennen und damit die Möglichkeiten zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs zu verbessern, sollte im zentralen MIAS ein automatischer Abgleich der Informationen erfolgen können, die sowohl beim Lieferer/Dienstleistungserbringer als auch beim Erwerber im Rahmen der durch die Richtlinie (EU) 2025/516 in die Richtlinie 2006/112/EG eingeführten digitalen Meldepflichten erhoben wurden. Das zentrale MIAS sollte auch in der Lage sein, den Mitgliedstaaten die Ergebnisse dieses Abgleichs für geeignete Folgemaßnahmen zur Verfügung zu stellen.
Damit das zentrale MIAS über dieselben Funktionen wie das bestehende Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a der…
Um den Mitgliedstaaten eine wirksamere Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs zu ermöglichen, sollte die Kommission ein elektronisches zentrales…
Um die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der korrekten Festsetzung der Mehrwertsteuer, der Kontrolle der richtigen Anwendung der Mehrwertsteuer, der…
Mit der Richtlinie (EU) 2025/516 des Rates wurden digitale Meldepflichten in die Richtlinie 2006/112/EG des Rates aufgenommen. Danach sind Steuerpflichtige mit…
Um das Verfahren für die Erhebung der Mehrwertsteuer zu vereinfachen oder bestimmte Formen von Steuerhinterziehung oder -umgehung zu verhindern, haben mehrere…
Die bestehende Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten beruht auf dem Austausch aggregierter Informationen zwischen den nationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.