Erwägungsgrund 24 32025R0535
Mit den Tätigkeiten im Rahmen der Fazilität sollten Fortschritte bei der Umsetzung der sozial-, klima- und umweltpolitischen Normen der Union, der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen angenommenen Übereinkommens von Paris (im Folgenden „Übereinkommen von Paris“), des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt und des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung gefördert werden, und die Tätigkeiten sollten nicht zu Umweltzerstörung oder einer Verschlechterung der Umwelt oder des Klimas beitragen. Die im Rahmen der Fazilität finanzierten Maßnahmen sollten mit dem nationalen Energie- und Klimaplan Moldaus, seinem national festgelegten Beitrag und dem Ziel, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, im Einklang stehen. Die Fazilität sollte zum Klimaschutz beitragen, die Fähigkeit zur Anpassung an die schädlichen Auswirkungen des Klimawandels verbessern und die Klimaresilienz stärken. Insbesondere sollte durch die im Rahmen der Fazilität bereitgestellten Finanzmittel der Übergang zu einer dekarbonisierten, klimaneutralen und klimaresilienten Kreislaufwirtschaft gefördert werden.