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Im Falle einer positiven Bewertung gemäß Artikel 12 billigt die Kommission im Wege eines Durchführungsbeschlusses die von Moldau vorgelegte Reformagenda oder gegebenenfalls die gemäß Artikel 14 vorgelegte geänderte Reformagenda. Dieser Durchführungsbeschluss wird gemäß dem in Artikel 28 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.
Im Durchführungsbeschluss der Kommission nach Absatz 1 werden die von Moldau umzusetzenden Reformen, die zu fördernden Investitionsbereiche und die Auszahlungsbedingungen gemäß der Reformagenda, einschließlich des Zeitplans, festgelegt.
Im Durchführungsbeschluss der Kommission nach Absatz 1 wird ferner Folgendes festgelegt:
der Richtbetrag der für Moldau bei Erfüllung der Auszahlungsbedingungen nach Artikel 10 Absatz 1 insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel und die — im Einklang mit Artikel 11 strukturierten — geplanten Tranchen einschließlich Vorfinanzierungen, die freigegeben werden, sobald Moldau die einschlägigen Auszahlungsbedingungen in Form qualitativer oder quantitativer Schritte, die im Hinblick auf die Umsetzung der Reformagenda ermittelt wurden, zufriedenstellend erfüllt hat,
die Aufschlüsselung der einzelnen Tranchen nach Unterstützung in Darlehensform und nicht rückzahlbarer Unterstützung,
die Frist, innerhalb derer die letzten Auszahlungsbedingungen in Bezug auf die Reformen erfüllt sein müssen,
die Regelungen und der Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der Reformagenda und die Berichterstattung darüber, gegebenenfalls auch durch demokratische Kontrolle gemäß Artikel 4 Absatz 9 und gegebenenfalls einschließlich der Maßnahmen, die zur Einhaltung von Artikel 23 erforderlich sind,
die Indikatoren gemäß Artikel 11 Absatz 2 für die Bewertung der Fortschritte bei der Verwirklichung der in Artikel 3 genannten allgemeinen und spezifischen Ziele.
Im Durchführungsbeschluss der Kommission werden die von dem betreffenden Begünstigten umzusetzenden Reformen, die zu fördernden Investitionsbereiche und die…
Die Kommission kann den Durchführungsbeschluss ändern, insbesondere um Änderungen der verfügbaren Beträge im Einklang mit den Grundsätzen des Artikels 21 zu…
„Reformagenda“ eine umfassende, kohärente und priorisierte Kombination gezielter Reformen und vorrangiger Investitionsbereiche in Moldau, einschließlich…
Die Kommission sollte die Reformagenda anhand der in dieser Verordnung aufgeführten Kriterien bewerten. Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser…
ob die vom Begünstigten vorgeschlagenen Auszahlungsbedingungen angemessen und ambitioniert sind, mit dem erweiterungspolitischen Rahmen im Einklang stehen sowie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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