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Im Falle einer positiven Bewertung gemäß Artikel 14 billigt die Kommission im Wege eines Durchführungsbeschlusses die vom Begünstigten vorgelegte Reformagenda oder gegebenenfalls die gemäß Artikel 16 vorgelegten geänderten Reformagenden. Dieser Durchführungsbeschluss wird nach dem in Artikel 31 genannten Prüfverfahren erlassen.
Im Durchführungsbeschluss der Kommission werden die von dem betreffenden Begünstigten umzusetzenden Reformen, die zu fördernden Investitionsbereiche und die Auszahlungsbedingungen gemäß der Reformagenda, einschließlich des indikativen Zeitplans, festgelegt.
Im Durchführungsbeschluss der Kommission wird ferner Folgendes festgelegt:
der Richtbetrag der für den Begünstigten insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel und die — im Einklang mit Artikel 13 strukturierten — geplanten Tranchen einschließlich Vorfinanzierungen, die freigegeben werden, sobald der Begünstigte die einschlägigen Auszahlungsbedingungen in Form qualitativer und quantitativer Schritte, die im Hinblick auf die Umsetzung der Reformagenda ermittelt wurden, zufriedenstellend erfüllt hat,
Aufschlüsselung der einzelnen Tranchen nach Unterstützung in Darlehensform und nicht rückzahlbarer Unterstützung,
die Frist, innerhalb derer die letzten Auszahlungsbedingungen in Bezug auf die Reformen erfüllt sein müssen,
die Regelungen und der Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der Reformagenda und die Berichterstattung darüber, gegebenenfalls auch durch demokratische Kontrolle gemäß Artikel 4 Absatz 8 und gegebenenfalls einschließlich der Maßnahmen, die zur Einhaltung von Artikel 25 erforderlich sind,
die Indikatoren gemäß Artikel 13 Absatz 2 für die Bewertung der Fortschritte bei der Verwirklichung der in Artikel 3 genannten allgemeinen und spezifischen Ziele.
Die Kommission kann den Durchführungsbeschluss im Wege des in Artikel 28 Absatz 2 genannten Prüfverfahrens ändern, insbesondere um Änderungen der verfügbaren…
Im Durchführungsbeschluss der Kommission nach Absatz 1 werden die von Moldau umzusetzenden Reformen, die zu fördernden Investitionsbereiche und die…
Die Kommission sollte die einzelnen Reformagenden anhand der in dieser Verordnung aufgeführten Kriterien bewerten. Um einheitliche Bedingungen für die…
„Reformagenden“ eine umfassende, kohärente und priorisierte Kombination gezielter Reformen und vorrangiger Investitionsbereiche für jeden Begünstigten,…
Die Kommission sollte die Reformagenda anhand der in dieser Verordnung aufgeführten Kriterien bewerten. Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.