Erwägungsgrund 8 32025R0652
Mit Blick auf die Internationale Systematik für Lebensmittelzusatzstoffe des Codex Alimentarius ist es angezeigt, den Lebensmittelzusatzstoff mit der Bezeichnung „Steviolglycoside aus Fermentation“ (E 960b) zuzulassen.
Mit Blick auf die Internationale Systematik für Lebensmittelzusatzstoffe des Codex Alimentarius ist es angezeigt, den Lebensmittelzusatzstoff mit der Bezeichnung „Steviolglycoside aus Fermentation“ (E 960b) zuzulassen.