Verordnung (EU) 2025/877 der Kommission vom 12. Mai 2025 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung bestimmter als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestufter Stoffe in kosmetischen Mitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 10 32025R0877
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