Erwägungsgrund 11 32025R0877
Die Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 beruhen auf den Einstufungen der betreffenden Stoffe als CMR-Stoffe und sollten daher ab demselben Zeitpunkt gelten wie diese Einstufungen.
Die Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 beruhen auf den Einstufungen der betreffenden Stoffe als CMR-Stoffe und sollten daher ab demselben Zeitpunkt gelten wie diese Einstufungen.