Verordnung (EU) 2025/877 der Kommission vom 12. Mai 2025 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung bestimmter als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestufter Stoffe in kosmetischen Mitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung deckt Stoffe ab, die durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/197 der Kommission als CMR-Stoffe eingestuft sind (im Folgenden „betreffende Stoffe“). Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/197 gilt ab dem 1. September 2025.
Erwägungsgrund 4 32025R0877
Erwägungsgrund 4 32025R0877Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen