Erwägungsgrund 3 32025R0925
In ihrer Mitteilung vom 20. September 2017 mit dem Titel „Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen“ würdigt die Kommission die Fortschritte, die beim Wandel dieser Regionen von zumeist abgelegenen Gebieten hin zu Gegenden, die Wachstum und Chancen bieten, bereits erzielt wurden; sie weist jedoch auch darauf hin, dass in diesen Regionen nach wie vor rechtliche und sonstige Hindernisse bestehen, insbesondere in den Bereichen Gesundheitsversorgung, Arbeitsrecht, Steuern und Wirtschaftsförderung, sowie Hindernisse aufgrund von Unterschieden im nationalen Rechtsrahmen und in der Verwaltungskultur. Weder die insbesondere im Rahmen der mit der Verordnung (EU) 2021/1059 des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführten „Interreg“-Programme gewährte Unterstützung für die Europäische territoriale Zusammenarbeit noch die institutionelle Unterstützung der Zusammenarbeit durch die mit der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates gegründeten Europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) oder durch die 2018 von der Kommission eingeleitete Initiative „b-solutions“ reichen aus, um einige der administrativen und rechtlichen Hindernisse zu beseitigen, die einer wirksamen Kooperation im Wege stehen.