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Um mögliche grenzübergreifende Hindernisse festzustellen, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, muss definiert werden, welche Situationen als grenzübergreifende Interaktionen einzustufen sind. Diese Verordnung sollte daher für alle Infrastrukturen für grenzübergreifende Tätigkeiten oder grenzübergreifende öffentliche Dienste gelten. Infrastruktur, die für grenzübergreifende Tätigkeiten erforderlich ist, kann durch grenzübergreifende Hindernisse, beispielsweise durch Unterschiede bei den technischen Normen für Gebäude oder für Fahrzeuge samt zugehöriger Ausrüstung, beeinträchtigt werden. Grenzübergreifende öffentliche Dienste werden langfristig erbracht und dienen dazu, für die allgemeine Bevölkerung oder eine bestimmte Zielgruppe in der Grenzregion, in der der Dienst erbracht wird, einen Mehrwert zu schaffen und so die Lebensbedingungen und den territorialen Zusammenhalt in diesen Regionen verbessern.
Mit dieser Verordnung wird ein Rahmen zur Erleichterung der Feststellung und Beseitigung grenzübergreifender Hindernisse eingerichtet, die die Einführung und…
Diese Verordnung gilt für grenzübergreifende Hindernisse in Regionen mit Land- oder Seegrenzen zwischen benachbarten Mitgliedstaaten.
Wenngleich die vorliegende Verordnung nicht für grenzübergreifende Hindernisse zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern gilt, sollte es den Mitgliedstaaten…
Einrichtungen der Union und öffentliche Stellen können verbindliche Anforderungen an transeuropäische digitale öffentliche Dienste einführen. Um…
Die grenzüberschreitende Interoperabilität wird nicht nur über zentrale digitale Infrastrukturen in den Mitgliedstaaten, sondern auch durch einen dezentralen…
Bei der Entwicklung der grenzüberschreitenden Interoperabilität transeuropäischer digitaler öffentlicher Dienste gemäß dieser Verordnung sollte die rechtliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.