Erwägungsgrund 4 32025R0925
Es besteht die Gefahr, dass grenzübergreifende Regionen in Krisenzeiten unverhältnismäßig stark in Mitleidenschaft gezogen werden. Während der COVID-19-Pandemie waren die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf grenzübergreifende Regionen aufgrund der von den Mitgliedstaaten ergriffenen grenzspezifischen Maßnahmen in Bezug auf den Rückgang des BIP mehr als doppelt so hoch wie die durchschnittlichen Auswirkungen auf alle Regionen der Union. Diese Erfahrung unterstreicht die Notwendigkeit, ein Mittel zur Überwindung grenzübergreifender Hindernisse bereitzustellen.