Art. 23 32006L0117
Aufhebung
(1)
Die Richtlinie 92/3/Euratom wird mit Wirkung vom 25. Dezember 2008 aufgehoben, unbeschadet der Pflichten der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht und für die Anwendung dieser Richtlinie.
(2)
Verweise auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweise auf die vorliegende Richtlinie und sind nach der Entsprechungstabelle im Anhang zu lesen.