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ALLGEMEINE ANMERKUNGEN ZUR BEREITSTELLUNG DER LISTE DER BESTANDSPOSTEN 1. Die Angaben sind für jeden Posten zu machen, wenn dies für den normalen Betrieb der Anlage erforderlich ist. 2. Die Angaben können als Teil eines größeren Satzes von Informationen bereitgestellt werden, der zwischen der Kommission und dem Betreiber vereinbart wurde. 3. Folgende 55 Zeichen dürfen verwendet werden: die 26 Großbuchstaben A bis Z, die Ziffern 0 bis 9 und die Zeichen „plus“, „minus“, „Schrägstrich“, „Sternchen“, „Leerzeichen“, „gleich“, „größer als“, „kleiner als“, „Punkt“, „Komma“, „Klammer auf“, „Klammer zu“, „Doppelpunkt“, „Dollar“, „Prozent“, „Anführungsstrich“, „Strichpunkt“, „Fragezeichen“ und „& -Zeichen“. 4. Die Liste der Bestandsposten ist elektronisch zu übermitteln, wenn die Angaben von der Anlage in elektronischer Form geführt werden. Kopf Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # MBA Zeichen (4) MBA-Code der berichterstattenden MBA 1 Report type Zeichen (3) Für diese Berichtsart ist „LII“ anzugeben 2 Report date Datum (TTMMJJJJ) Datum, an dem die Liste der Bestandsposten gilt 3 Reporting person Zeichen (64) Name der für den Bericht zuständigen Person 4 Report number Zahl Eindeutige Referenznummer 5 Report version Zahl Version der vorgelegten Liste der Bestandsposten 6 Einträge Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # Line number Zahl Laufende Nummer, lückenlos 7 Item ID Zeichen (20) Eindeutige Kennung eines Kernmaterialpostens 8 Batch Zeichen (20) Eindeutige Kennung einer Kernmaterialcharge 9 Container ID Zeichen (20) Eindeutige Kennung eines mit Kernmaterial befüllten Behälters 10 KMP Zeichen (1) Schlüsselmesspunkt 11 Area Zeichen (10) Angabe der Zone (oder Schlüsselmesspunkt) 12 Sub area Zeichen (10) Unterzone 13 Element category Zeichen (1) Kernmaterialkategorie 14 Material form Zeichen (2) Materialformcode 15 Material container Zeichen (1) Materialbehältercode 16 Material state Zeichen (1) Materialzustandscode 17 Volume Zahl (24,3) Volumen der Flüssigkeit im Tank 18 Gross weight Zahl (24,3) Bruttogewicht des Behälters und des Kernmaterials 19 Nuclear material weight Zahl (24,3) Gesamtgewicht des Kernmaterials 20 Uranium weight Zahl (24,3) Gesamtgewicht des Urans 21 U233 weight Zahl (24,3) Gewicht des Uran-233-Isotops 22 U235 weight Zahl (24,3) Gewicht des Uran-235-Isotops 23 Plutonium weight Zahl (24,3) Gesamtgewicht des Plutoniums 24 Thorium weight Zahl (24,3) Gesamtgewicht des Thoriums 25 Obligation Zeichen (5) Kontrollverpflichtung 26 Accessibility for physical verification Zeichen (1) Angabe der Zugänglichkeit des Postens für die physische Überprüfung 27 Comment Zeichen (256) Bemerkungen des Betreibers 28 Erläuterungen 1. MBA: Code der berichterstattenden Materialbilanzzone. Der Code wird der betroffenen Anlage von der Kommission mitgeteilt. 2. Report type/Berichtsart: Für diese Berichtsart ist „LII“ anzugeben. 3. Report date/Berichtsdatum: Datum, an dem die Liste der Bestandsposten gilt. 4. Reporting person/Bericht erstattende Person: Name der für den Bericht zuständigen Person. 5. Report number/Berichtsnummer: Laufende Nummer (lückenlos) für die Liste der Bestandsposten. 6. Report version/Berichtsversion: Versionsnummer der Liste der Bestandsposten. Laufende Nummer, wobei die ursprüngliche Version die Nummer „1“ haben muss, lückenlos. 7. Line number/Zeilennummer: Laufende Nummer, beginnend mit 1, lückenlos. 8. Item ID/Posten-ID: Eindeutige Kennung des Postens 9. Batch/Charge: Eindeutige Kennung einer Kernmaterialcharge, die einen oder mehrere Posten umfasst. Eine Chargenkennung kann somit für mehrere Posten verwendet werden 10. Container ID/Behälter-ID: Eindeutige Behälterkennung Eine Behälter-ID kann für mehrere Posten verwendet werden. 11. KMP: Schlüsselmesspunkt. Die Codes werden der betroffenen Anlage gemeldet und in den besonderen Kontrollbestimmungen aufgelistet. Wurden keine besonderen Codes gemeldet, ist „&“ zu verwenden. 12. Area/Zone: Zone, in der sich der Posten befindet. Dabei kann es sich auch um einen Schlüsselmesspunkt handeln. 13. Sub area/Unterzone: Unterzone, in der sich der Posten befindet. 14. Element category/Elementkategorie: Elementkategorie des Kernmaterial, wobei die Kategorie-Codes gemäß Anhang III Nummer 25 dieser Verordnung zu verwenden sind. 15. Material form/Materialform: die Materialform der Charge, wobei die Materialbeschreibung gemäß Anhang III Nummer 14 dieser Verordnung zu verwenden ist 16. Material container/Materialbehälter: Die Art des mit Kernmaterial befüllten Behälters, wobei die Kategorie-Codes gemäß Anhang III Nummer 15 dieser Verordnung zu verwenden sind. 17. Material state/Materialzustand: Der Materialzustand der Charge, wobei die Materialzustandscodes gemäß Anhang III Nummer 16 dieser Verordnung zu verwenden sind. 18. Volume/Volumen: Volumen der Flüssigkeit in einem Tank, anzugeben in Liter, mit höchstens drei Dezimalstellen. 19. Gross weight/Bruttogewicht: Bruttogewicht des Behälters und des Kernmaterials, anzugeben in Gramm, mit höchstens drei Dezimalstellen. 20. Nuclear material weight/Kernmaterialgewicht: Gesamtgewicht des Kernmaterials, anzugeben in Gramm, mit höchstens drei Dezimalstellen. 21. Uranium weight/Urangewicht: Gewicht des Urans, anzugeben in Gramm, mit höchstens drei Dezimalstellen. 22. U233 weight/U233-Gewicht: Gewicht von Uran-233, anzugeben in Gramm, mit höchstens drei Dezimalstellen. 23. U235 weight/U235-Gewicht: Gewicht von Uran-235, anzugeben in Gramm, mit höchstens drei Dezimalstellen. 24. Plutonium weight/Plutoniumgewicht: Gewicht des Plutoniums, anzugeben in Gramm, mit höchstens drei Dezimalstellen. 25. Thorium weight/Thoriumgewicht: Gewicht des Thoriums, anzugeben in Gramm, mit höchstens drei Dezimalstellen. 26. Obligation/Verpflichtung: Angabe der von der Gemeinschaft übernommenen besonderen Kontrollverpflichtung im Rahmen eines Abkommens mit einem Drittland oder einer zwischenstaatlichen Einrichtung, der das Material unterliegt (Artikel 19). Sie kann auch einem Poolcode entsprechen, sofern dies gemäß Artikel 20 genehmigt wurde. Die Kommission teilt den Anlagen auf Anfrage die entsprechenden Codes mit. 27. Accessibility for physical verification/Zugänglichkeit für physische Überprüfung: Angabe der Zugänglichkeit des Postens für die physische Überprüfung durch Inspektoren der Kommission Folgende Codes sind zu verwenden: Zugänglichkeit Code Leicht E Schwierig D Unmöglich I Bei Verwendung von „schwierig“ oder „unmöglich“ ist eine Begründung im Kommentarfeld 28 erforderlich. 28. Comment/Bemerkungen: Fakultative Bemerkungen.
Kopf Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # MBA Zeichen (4) MBA-Code der berichterstattenden MBA 1 Report type Zeichen (1) P für Aufstellung des realen…
Kopf Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # MBA Zeichen (4) MBA-Code der berichterstattenden MBA 1 Report type Zeichen (5) Für diese Berichtsart ist „ANFWP“…
Kopf Kennsatz/ Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # Shipping installation Zeichen (256) Kontaktdaten der versendenden Anlage 1 Shipper MBA Zeichen (4) MBA-Code der…
Kopf Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # Legal entity or name of installation Zeichen (256) Name der juristischen Person oder der Anlage 1 Report type…
Kopf Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # Installation Zeichen (256) Name und Anschrift der Anlage 1 Report type Zeichen (5) Für diese Berichtsart ist…
Kopf Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # Legal entity or name of installation Zeichen (256) Name der juristischen Person oder der Anlage, die die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.