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Kopf Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # MBA Zeichen (4) MBA-Code der berichterstattenden MBA 1 Report type Zeichen (1) P für Aufstellung des realen Bestands 2 Report date Datum (TTMMJJJJ) Datum der Fertigstellung des Berichts 3 Report number Zahl Laufende Nummer, lückenlos 4 PIT date Datum (TTMMJJJJ) Datum, an dem der reale Bestand aufgenommen wurde 5 Line count Zahl Gesamtzahl der gemeldeten Zeilen 6 Reporting person Zeichen (64) Name der für den Bericht zuständigen Person 7 Einträge Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # Item ID Zeichen (20) Laufende Nummer 8 Batch Zeichen (20) Eindeutige Kennung einer Kernmaterialcharge 9 KMP Zeichen (1) Schlüsselmesspunkt 10 Measurement Zeichen (1) Messcode 11 Element category Zeichen (1) Kernmaterialkategorie 12 Material form Zeichen (2) Materialformcode 13 Material container Zeichen (1) Materialbehältercode 14 Material state Zeichen (1) Materialzustandscode 15 Line number Zahl Laufende Nummer, lückenlos 16 Number of items Zahl Anzahl der Posten 17 Element weight Zahl (24,3) Elementgewicht 18 Isotope Zeichen (1) G für U-235, K für U-233, J für ein Mischung aus U-235 und U-233 19 Fissile weight Zahl (24,3) Gewicht des spaltbaren Isotops 20 Obligation Zeichen (5) Kontrollverpflichtung 21 Document Zeichen (70) Vom Betreiber festgelegter Verweis auf Begleitdokumente 22 Container ID Zeichen (20) Vom Betreiber festgelegte Behälterkennung 23 Correction Zeichen (1) D für Streichungen, A für Zusätze als Teil eines Paars aus Streichung und Zusatz, L für Spätbuchungen (alleinstehende Zusätze) 24 Previous report Zahl Berichtsnummer der zu berichtigenden Buchungszeile 25 Previous line Zahl Zeilennummer der zu berichtigenden Buchungszeile 26 Comment Zeichen (256) Bemerkungen des Betreibers 27 CRC Zahl Hash-Zeilencode zur Qualitätskontrolle 28 Previous CRC Zahl Hash-Code der zu berichtigenden Zeile 29 Erläuterungen 1. MBA: Code der berichterstattenden Materialbilanzzone. Der Code wird der betroffenen Anlage von der Kommission mitgeteilt. 2. Report type/Berichtsart: P für Aufstellungen des realen Bestands. 3. Report date/Berichtsdatum: Datum der Fertigstellung des Berichts. 4. Report number/Berichtsnummer: Laufende Nummer, die für Bestandsänderungsberichte, Materialbilanzberichte und Aufstellungen des realen Bestands verwendet wird, lückenlos. 5. PIT Date/Datum der Aufnahme des realen Bestands: Tag, Monat und Jahr der Aufnahme des realen Bestands (Stand um 24:00 Uhr). 6. Line count/Zeilenzahl Gesamtzahl der gemeldeten Zeilen. 7. Reporting person/Bericht erstattende Person: Name der für den Bericht zuständigen Person. 8. Item ID/Posten-ID: Laufende Nummer für alle Zeilen der Aufstellung des realen Bestands, die sich auf denselben körperlichen Gegenstand beziehen. 9. Batch/Charge: Ist nach den besonderen Kontrollbestimmungen eine Weiterverfolgung der Chargen erforderlich, so ist die Chargenbezeichnung zu verwenden, die früher für diese Charge in einem Bestandsänderungsbericht oder in einer früheren Aufstellung des realen Bestands verwendet wurde. 10. KMP: Schlüsselmesspunkt. Die Codes werden der betroffenen Anlage gemeldet und in den besonderen Kontrollbestimmungen aufgelistet. Wurden keine besonderen Codes gemeldet, ist „&“ zu verwenden. 11. Measurement/Messung: Es ist die Grundlage anzugeben, auf der die gemeldete Kernmaterialmenge ermittelt wurde, wobei die Kategorie-Codes gemäß Anhang III Nummer 13 dieser Verordnung zu verwenden sind. 12. Element category/Elementkategorie: Elementkategorie des Kernmaterials, wobei die Kategorie-Codes gemäß Anhang III Nummer 25 dieser Verordnung zu verwenden sind. 13. Material form/Materialform: Die Materialform der Charge, wobei die Materialbeschreibung gemäß Anhang III Nummer 14 dieser Verordnung zu verwenden ist. 14. Material container/Materialbehälter: Die Art des mit Kernmaterial befüllten Behälters, wobei die Kategorie-Codes gemäß Anhang III Nummer 15 dieser Verordnung zu verwenden sind. 15. Material state/Materialzustand: Der Materialzustand der Charge, wobei die Materialzustandscodes gemäß Anhang III Nummer 16 dieser Verordnung zu verwenden sind. 16. Line number/Zeilennummer: Laufende Nummer, bei jedem Bericht mit 1 beginnend, lückenlos. 17. Number of items/Anzahl der Posten: In jeder Zeile der Aufstellung des realen Bestands ist die Anzahl der beteiligten Posten anzugeben. Wird eine Gruppe zur gleichen Charge gehörender Posten in mehreren Zeilen gemeldet, muss die Summe der angegebenen Anzahl von Posten der Gesamtzahl der Posten in der Gruppe entsprechen. Umfassen die Zeilen mehr als eine Elementkategorie, so ist die Anzahl der Posten nur in den Zeilen für die Elementkategorie mit der höchsten Relevanz für die Sicherungsmaßnahmen anzugeben (in absteigender Reihenfolge: P, H, L, N, D, T). 18. Element weight/Elementgewicht: Es ist das Gewicht der in Feld 12 aufgeführten Elementkategorie anzugeben. Alle Gewichte sind in Gramm anzugeben. Die Dezimalen in den Buchungszeilen können mit bis zu drei Dezimalstellen angegeben werden. 19. Isotope/Isotop: Dieser Code gibt die Art der betreffenden spaltbaren Isotope an und ist zu verwenden, wenn das Gewicht der spaltbaren Isotope gemeldet wird. Es sind die Codes gemäß Anhang III Nummer 27 dieser Verordnung zu verwenden. 20. Fissile weight/Spaltgewicht: Ist in den besonderen Kontrollbestimmungen nichts anderes festgelegt, so ist das Gewicht der spaltbaren Isotope nur für angereichertes Uran und bei Kategorieänderung — soweit sie angereichertes Uran betrifft — zu melden. Alle Gewichte sind in Gramm anzugeben. Die Dezimalen in den Buchungszeilen können mit bis zu drei Dezimalstellen angegeben werden. 21. Obligation/Verpflichtung: Angabe der von der Gemeinschaft übernommenen besonderen Kontrollverpflichtung im Rahmen eines Abkommens mit einem Drittland oder einer zwischenstaatlichen Einrichtung, der das Material unterliegt (Artikel 19). Sie kann auch einem Poolcode entsprechen, sofern dies gemäß Artikel 20 genehmigt wurde. Die Kommission teilt den Anlagen auf Anfrage die entsprechenden Codes mit. 22. Document/Dokument: Vom Betreiber festgelegter Verweis auf Begleitdokument(e). 23. Container ID/Behälter-ID: Vom Betreiber festgelegte Behälternummer. Fakultatives Datenelement für Fälle, in denen die Behälternummer nicht in der Chargenbezeichnung erscheint. 24. Correction/Berichtigung: Berichtigungen müssen durch Streichung der falschen und Einfügung der richtigen Buchungszeile(n) erfolgen. Folgende Codes sind zu verwenden: Code Erläuterung D Streichung. Die zu streichende Buchungszeile ist entweder — zu identifizieren durch Angabe der Berichtsnummer (4) in Feld 25 und der Zeilennummer (16) in Feld 26 sowie des CRC (28) in Feld 29, die für die ursprüngliche Buchungszeile angegeben waren. Andere Felder sind nicht zu melden; oder — in vollem Umfang zu wiederholen. Felder können Codes enthalten, die im Rahmen dieser Verordnung nicht mehr verwendet werden · A Zusatz (als Teil eines Paars aus Streichung und Zusatz). Die richtige Buchungszeile ist mit allen Datenfeldern zu melden, einschließlich der Felder „vorheriger Bericht“ (25) und „vorherige Zeile“ (26). Im Feld „vorherige Zeile“ (26) ist die Zeilennummer (16) der Buchungszeile anzugeben, die durch das Paar aus Streichung und Zusatz ersetzt wird. L Spätbuchung (alleinstehender Zusatz). Die hinzuzufügende Spätbuchungszeile ist mit allen Datenfeldern zu melden, einschließlich des Feldes „vorheriger Bericht“ (25). Im Feld „vorheriger Bericht“ (25) ist die Berichtsnummer (4) des Berichts anzugeben, in den die Spätbuchungszeile hätte aufgenommen werden müssen. · 25. Previous report/Vorheriger Bericht: Angabe der Berichtsnummer (4) der zu berichtigenden Zeile. 26. Previous line/Vorherige Zeile: Bei Streichungen oder Zusätzen als Teil eines Paars aus Streichung und Zusatz ist die Zeilennummer (16) der zu berichtigenden Zeile anzugeben. 27. Comment/Bemerkungen: Textfeld für kurze Bemerkungen des Betreibers (ersetzt gesonderte kurz gefasste Bemerkungen). 28. CRC: Hash-Zeilencode zur Qualitätskontrolle. Die Kommission teilt dem Betreiber den zu verwendenden Algorithmus mit. 29. Previous CRC/Vorheriger CRC: Hash-Code der zu berichtigenden Zeile. ALLGEMEINE ANMERKUNGEN ZUM ERSTELLEN DER BERICHTE 1. Befand sich an dem Tag, an dem die Aufnahme des realen Bestands stattgefunden hat, in der Materialbilanzzone kein Kernmaterial, so sind nur die oben aufgeführten Kennsätze 1 bis 7, 16, 17 und 28 auszufüllen. Zusätzlich müssen gegebenenfalls die Kennsätze 24 bis 26 und 29 ausgefüllt werden. 2. Die allgemeinen Anmerkungen 2, 3, 4, 5 und 6 am Ende des Anhangs III gelten entsprechend.
Kopf Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # MBA Zeichen (4) MBA-Code der berichterstattenden MBA 1 Report type Zeichen (1) M für Materialbilanzbericht 2…
ALLGEMEINE ANMERKUNGEN ZUR BEREITSTELLUNG DER LISTE DER BESTANDSPOSTEN 1. Die Angaben sind für jeden Posten zu machen, wenn dies für den normalen Betrieb der…
Kopf Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # Legal entity or name of installation Zeichen (256) Name der juristischen Person oder der Anlage 1 Report type…
Kopf Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # MBA Zeichen (4) MBA-Code der berichterstattenden MBA 1 Report type Zeichen (1) I für Bestandsänderungsbericht 2…
Kopf Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # MBA Zeichen (4) MBA-Code der berichterstattenden MBA 1 Report type Zeichen (5) Für diese Berichtsart ist „ANFWP“…
Kopf Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # Legal entity or name of installation Zeichen (256) Name der juristischen Person oder der Anlage 1 Report type…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.