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Kopf Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # Installation Zeichen (256) Name und Anschrift der Anlage 1 Report type Zeichen (5) Für diese Berichtsart ist „DERRQ“ anzugeben 2 MBA Zeichen (4) MBA-Code der berichterstattenden MBA 3 Element category Zeichen (1) Kernmaterialkategorie 4 Derogation type Zeichen (1) Art der Befreiung 5 Intended use Zeichen (256) Vorgesehener Verwendungszweck des Kernmaterials 6 Request date Datum (TTMMJJJJ) Datum der Übermittlung des Antrags an die Kommission 7 Reporting person Zeichen (64) Name der für den Bericht zuständigen Person 8 Report number Zahl Eindeutige Referenznummer 9 Einträge Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # Line number Zahl Laufende Nummer, lückenlos 10 Enrichment Zahl (3,3) Prozentuale Zusammensetzung von Uran-235 11 Isotopic composition Zahl (24,3) (für jedes Isotop) Gewicht der Plutoniumisotope 12 Element weight Zahl (24,3) Elementgewicht 13 Fissile weight Zahl (24,3) Gewicht des spaltbaren Isotops 14 Chemical composition Zeichen (64) Chemische Zusammensetzung(en) der Bestandsposten 15 Material form Zeichen (2) Materialform 16 Number of items Zahl Anzahl der Posten 17 Obligation Zeichen (5) Kontrollverpflichtung 18 Erläuterungen 1. Installation/Anlage: Name und Anschrift der Anlage. 2. Report type/Berichtsart: Für diese Berichtsart ist „DERRQ“ anzugeben. 3. MBA: Code der Materialbilanzzone. Der Code wird der betroffenen Anlage von der Kommission mitgeteilt. 4. Element category/Elementkategorie: Elementkategorie des Kernmaterials, wobei die Kategorie-Codes gemäß Anhang III Nummer 25 dieser Verordnung zu verwenden sind. 5. Derogation type/Art der Befreiung: Anzugeben ist die Art der Befreiung gemäß Artikel 22 Absatz 2. Folgende Codes sind zu verwenden: Art der Befreiung Code Kleine, über lange Zeit unverändert belassene Mengen A Ausschließliche Verwendung bei nicht nuklearen Tätigkeiten B Verwendung in Sensoren C Pu mit einem Pu-238-Gehalt von über 80 % D · 6. Intended use/Vorgesehener Verwendungszweck: Der vorgesehene Verwendungszweck des Kernmaterials. 7. Request date/Antragsdatum: Datum der Übermittlung des Antrags an die Kommission. 8. Reporting person/Bericht erstattende Person: Name der für den Bericht zuständigen Person. 9. Report number/Berichtsnummer: Laufende Nummer (lückenlos) für den Antrag auf Befreiung. 10. Line number/Zeilennummer: Laufende Nummer, bei jedem Bericht mit 1 beginnend, lückenlos. 11. Enrichment/Anreicherung: Prozentuale Zusammensetzung von Uran-235. Diese Angabe ist für jede Charge zu machen, die Uran enthält. 12. Isotopic composition/Isotopenzusammensetzung: Die Isotopenzusammensetzung von U und/oder Pu ist als Liste der Gewichte anzugeben, wobei die Gewichte von Pu-238, Pu-239, Pu-240, Pu-241 und Pu-242 durch Strichpunkt getrennt aufzuführen sind. 13. Element weight/Elementgewicht: Das Elementgewicht ist in Gramm anzugeben. 14. Fissile weight/Spaltgewicht: Das Gewicht des spaltbaren Isotops/der spaltbaren Isotope (bei schwach angereichertem Uran und hochangereichertem Uran: das Gewicht der Isotope U-233 und U-235) ist in Gramm anzugeben. 15. Chemical composition/Chemische Zusammensetzung: Chemische Zusammensetzung(en) der Bestandsposten. 16. Material form/Materialform: Die physikalische(n) Form(en) der Bestandsposten, wobei die Materialbeschreibung gemäß Anhang III Nummer 14 dieser Verordnung zu verwenden ist 17. Number of items/Anzahl der Posten: Die Anzahl der Bestandsposten. 18. Obligation/Verpflichtung: Angabe der von der Gemeinschaft übernommenen besonderen Kontrollverpflichtung im Rahmen eines Abkommens mit einem Drittland oder einer zwischenstaatlichen Einrichtung, der das Material unterliegt (Artikel 19). Die Kommission teilt den Anlagen auf Anfrage die entsprechenden Codes mit. Diese Angabe ist für jede Charge zu machen. ALLGEMEINE ANMERKUNGEN ZUM ERSTELLEN DER BERICHTE 1. Für jede Art der Befreiung (Artikel 22 Absatz 2) und für jede Elementkategorie ist ein gesonderter Antrag zu stellen. 2. Es sind gegebenenfalls alle angeforderten Angaben zu übermitteln. 3. Enthalten numerische Daten Bruchteile von Einheiten, so ist ein Dezimalpunkt zu verwenden, um die Dezimalstellen abzusetzen. 4. Folgende 55 Zeichen dürfen verwendet werden: die 26 Großbuchstaben A bis Z, die Ziffern 0 bis 9 und die Zeichen „plus“, „minus“, „Schrägstrich“, „Sternchen“, „Leerzeichen“, „gleich“, „größer als“, „kleiner als“, „Punkt“, „Komma“, „Klammer auf“, „Klammer zu“, „Doppelpunkt“, „Dollar“, „Prozent“, „Anführungsstrich“, „Strichpunkt“, „Fragezeichen“ und „& -Zeichen“. 5. Gemäß Artikel 79 des Vertrags müssen die von den Anforderungen in Bezug auf Sicherungsmaßnahmen Betroffenen den Behörden des betreffenden Mitgliedstaats die Mitteilungen bekannt geben, die sie gemäß Artikel 78 und Artikel 79 Absatz 1 des Vertrags an die Kommission richten. 6. Die Berichte sind im XML-Format unter Verwendung der von der Kommission über eine spezielle Plattform bereitgestellten Vorlage zu erstellen. 7. Die Berichte sind ordnungsgemäß erstellt und (möglichst digital) unterzeichnet zu senden an: Europäische Kommission, Euratom-Sicherheitsüberwachung.
Kopf Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # Legal entity or name of installation Zeichen (256) Name der juristischen Person oder der Anlage 1 Report type…
Kopf Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # Legal entity or name of installation Zeichen (256) Name der juristischen Person oder der Anlage, die die…
Kopf Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # Legal entity or name of installation Zeichen (256) Name der juristischen Person oder der Anlage 1 Report type…
ALLGEMEINE ANMERKUNGEN ZUR BEREITSTELLUNG DER LISTE DER BESTANDSPOSTEN 1. Die Angaben sind für jeden Posten zu machen, wenn dies für den normalen Betrieb der…
Kopf Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # MBA Zeichen (4) MBA-Code der berichterstattenden MBA 1 Report type Zeichen (5) Für diese Berichtsart ist „ANFWP“…
Kopf Kennsatz/ Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # Shipping installation Zeichen (256) Kontaktdaten der versendenden Anlage 1 Shipper MBA Zeichen (4) MBA-Code der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.