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Arbeitsuchende aus Drittstaaten, die sich auf der IT-Plattform registrieren möchten, sollten ein Profil erstellen können; hierzu sollten sie die Profilerstellungsfunktion von Europass verwenden, die mit dem Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet wurde und die den Nutzern die Erstellung eines kostenlosen Profils und eine Erfassung der einschlägigen Kompetenzen, Qualifikationen und sonstigen Erfahrungen an einer zentralen sicheren Online-Location ermöglicht. Auch andere bestehende einschlägige Instrumente auf Unionsebene und auf nationaler Ebene könnten einen direkten Link zum Lebenslauf-Modul der IT-Plattform enthalten.