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Ein Lenkungsausschuss für ein europäisches Netz von Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen wird eingerichtet.
Der Lenkungsausschuss setzt sich aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats, zwei Vertretern der Kommission, einem Vertreter der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, einem Vertreter von Europol und einem Vertreter des EASO zusammen. Hierzu ernennt jeder Mitgliedstaat ein Mitglied des Lenkungsausschusses sowie einen Stellvertreter, der das Mitglied in dessen Abwesenheit vertritt. Die Mitglieder des Lenkungsausschusses werden insbesondere auf der Grundlage ihrer einschlägigen Erfahrung und ihres Fachwissens im Bereich der Verwaltung von Netzen von Verbindungsbeamten ernannt.
Die bei der Umsetzung, Anwendung und Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands assoziierten Staaten nehmen am Lenkungsausschuss teil und ernennen je einen Vertreter als Mitglied ohne Stimmrecht. Sie haben das Recht, zu allen erörterten Fragen und zu allen vom Lenkungsausschuss gefassten Beschlüssen Stellung zu nehmen. Werden Beschlüsse in Angelegenheiten gefasst, die für Verbindungsbeamte für Zuwanderungsfragen relevant sind, die von bei der Umsetzung, Anwendung und Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands assoziierten Ländern entsandt wurden, hat der Lenkungsausschuss den Positionen der Vertreter dieser Länder gebührend Rechnung zu tragen.
Sachverständige, Vertreter von nationalen Behörden, internationalen Organisationen und einschlägigen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, die nicht Mitglieder des Lenkungsausschusses sind, können vom Lenkungsausschuss eingeladen werden, als Beobachter an den Sitzungen des Lenkungsausschusses teilzunehmen.
Der Lenkungsausschuss kann gemeinsame Sitzungen mit anderen Netzen oder Organisationen durchführen.
Ein Vertreter der Kommission führt den Vorsitz im Lenkungsausschuss. Der Vorsitz Zur Erreichung der Ziele des Lenkungsausschusses wird der Vorsitz von einem Sekretariat unterstützt.
sorgt für Kontinuität und organisiert die Arbeit des Lenkungsausschusses; unter anderem unterstützt er die Erstellung des zweijährigen Arbeitsprogramms und des zweijährlichen Tätigkeitsberichts;
berät den Lenkungsausschuss dabei, sicherzustellen, dass die vereinbarten gemeinsamen Tätigkeiten kohärent und auf die einschlägigen Instrumente und Strukturen der Union abgestimmt sind und die Prioritäten der Union im Bereich der Migration widerspiegeln;
beruft die Sitzungen des Lenkungsausschusses ein.
Der Lenkungsausschuss tritt mindestens zweimal jährlich zusammen.
Der Lenkungsausschuss fasst seine Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder.
Die Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen werden von ihren jeweiligen Entsendebehörden über die vom Lenkungsausschuss gefassten Beschlüsse unterrichtet.
Der Lenkungsausschuss setzt sich aus einem Vertreter aus jedem Mitgliedstaat zusammen. Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission ernennen jeweils…
einem Vertreter der Kommission;
die Einsetzung eines aus Vertretern der Mitgliedstaaten bestehenden Lenkungsausschusses, um zur Verwirklichung der Ziele dieser Verordnung den Betrieb sowie die…
Die Lenkungsgruppe setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen: Nur die unter Unterabsatz 1 Buchstaben a und b genannten Mitglieder sind stimmberechtigt.
Der Lenkungsausschuss setzt sich aus einem vertretungsberechtigten Mitglied aus jedem Mitgliedstaat zusammen. Er tritt mindestens viermal jährlich zusammen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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