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Die Endverwender von behandeltem Saatgut müssen über die potenziellen Risiken der Aussaat von behandeltem Saatgut, verursacht durch Pflanzenschutzmittel, die zur Behandlung des Saatguts eingesetzt wurden, informiert werden. Da der Endverwender von behandeltem Saatgut nicht immer Zugang zum Etikett des/der Pflanzenschutzmittel(s) hat, mit dem/denen das Saatgut behandelt wird, sollten bestimmte Standardsätze zur Information über Risikominderungsmaßnahmen bei der Handhabung oder Aussaat des behandelten Saatguts sowohl auf dem Etikett des/der Pflanzenschutzmittel(s) als auch gemäß Artikel 49 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 auf dem Etikett und in den Begleitdokumenten des behandelten Saatguts angebracht werden.
Ist dabei ein Pflanzenschutzmittel angewendet worden und ist es auf Grund der Größe des Etiketts nicht möglich, alle nach Artikel 49 Absatz 4 der Verordnung…
Wo relevant, werden auf dem Etikett des Pflanzenschutzmittels angebrachte zusätzliche Hinweise, die mit Risikominderungsmaßnahmen zusammenhängen, auch auf dem…
Gemäß Artikel 55 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 muss die sachgemäße Verwendung eines Pflanzenschutzmittels die Befolgung der Grundsätze des integrierten…
Die Zuteilungskriterien für einige Standardsätze aus der Verordnung (EU) Nr. 547/2011 waren nicht an das Ergebnis der Risikobewertung geknüpft. Zur…
Andere relevante Informationen gemäß Teil B des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 284/2013, beispielsweise über Folgendes: — das Anwendungsgebiet und die Art der…
Das Etikett des Mittels sollte die professionellen Anwender über die Bedingungen für die Verwendung des zugelassenen Pflanzenschutzmittels, einschließlich der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.