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Die Russische Föderation ist Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO). Allerdings ist die Union aufgrund der im Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (im Folgenden „WTO-Übereinkommen“), insbesondere Artikel XXI des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens 1994 (Ausnahmen zur Wahrung der Sicherheit), vorgesehenen Ausnahmen von der Verpflichtung befreit, den aus der Russischen Föderation eingeführten Waren die Vorteile zu gewähren, die gleichartigen, aus anderen Ländern eingeführten Waren gewährt werden (Meistbegünstigung), wenn die Union diese Maßnahmen zum Schutz der wesentlichen Sicherheitsinteressen der Union für erforderlich hält.