Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Republik Belarus ist nicht Mitglied der WTO. Die Union ist daher nicht gemäß dem WTO-Übereinkommen verpflichtet, Waren aus der Republik Belarus die Meistbegünstigung und sonstige Behandlungen im Einklang mit diesem Übereinkommen zu gewähren. Darüber hinaus ermöglichen bestehende Handelsabkommen zwischen der Union und der Republik Belarus Maßnahmen, die auf der Grundlage geltender Ausnahmeregelungen — insbesondere Ausnahmen zur Wahrung der Sicherheit — gerechtfertigt sind.