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Für ein effizientes Management der Eisenbahninfrastrukturkapazität und des Eisenbahnverkehrsmanagements ist der Austausch von Daten und Informationen zwischen Infrastrukturbetreibern, Antragstellern und anderen am Betrieb Beteiligten erforderlich. Dieser Austausch kann mit Unterstützung interoperabler digitaler Instrumente und, soweit möglich, durch Automatisierung erheblich wirksamer und effizienter gestaltet werden. Die Spezifikationen für die Interoperabilität sollten daher vorrangig umgesetzt und weiterentwickelt werden, um mit den technischen Entwicklungen und den in dieser Verordnung vorgesehenen neuen Verfahren Schritt zu halten. Als Europäische Systembehörde für Telematikanwendungen sollte die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (European Union Agency for Railways, ERA) in die Entwicklung und Umsetzung der in der vorliegenden Verordnung genannten digitalen Instrumente einbezogen werden, um sicherzustellen, dass sie den technischen Spezifikationen für die Interoperabilität für Telematikanwendungen im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/797 und gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) 2016/796 des Europäischen Parlaments und des Rates entsprechen.
Müssen die zur Unterstützung von Kapazitäts- oder Verkehrsmanagementverfahren erforderlichen digitalen Instrumente oder digitalen Dienste durch technische…
Auf Ersuchen der Kommission gibt die Agentur Empfehlungen zur Verbesserung der Interoperabilität des Eisenbahnsystems der Union, insbesondere durch die…
Ein steigender Anteil des Schienennetzes der Union ist bereits überlastet oder nahezu überlastet und kann weder den Eisenbahninfrastrukturkapazitätsbedarf aller…
Der Europäische Interoperabilitätsrahmen (EIF) bietet Grundsätze und Empfehlungen dazu, wie sich die Steuerung von Interoperabilitätsaktivitäten und die…
Das Management der Eisenbahninfrastrukturkapazität und das Management des Eisenbahnverkehrs sind für das reibungslose Funktionieren des Eisenbahnsektors von…
Zahlreiche Interoperabilitätsspezifikationen, die vom öffentlichen Sektor verwendet werden, könnten aus bestehendem Unionsrecht abgeleitet werden. Es ist daher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.