Erwägungsgrund 22 32026R1184
Den Unternehmen der verschiedenen Segmente des Eisenbahnmarktes ist es in unterschiedlichem Maße möglich, ihren Eisenbahninfrastrukturkapazitätsbedarf vorherzusehen. So sind einige Schienengüterverkehrsunternehmen möglicherweise nicht in der Lage, ihren Kapazitätsbedarf so rechtzeitig zu bestimmen, dass er in den Netzfahrplan aufgenommen werden kann, d. h. in den Jahresplan der Zug- und Fahrzeugbewegungen, und dieser Bedarf passt möglicherweise auch nicht in die jährliche Planung des Netzfahrplans. Deshalb sollten die Infrastrukturbetreiber in der Lage sein, Kapazität in ausreichender Qualität und Quantität auch für solche Schienenverkehrsdienste anzubieten, die eine instabile Nachfrage aufweisen, relativ kurzfristig organisiert werden, mehr als eine einzelne Zugfahrt umfassen und möglicherweise wiederholt für einen Zeitraum durchgeführt werden, der nicht mit der Dauer der Netzfahrplanperiode übereinstimmt. Für diesen Zweck sollte es möglich sein, Kapazität für Zugtrassen zu reservieren, die dann kurzfristig zugewiesen werden kann.