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Nach dem neuen regulatorischen Rahmen sollten die Vorbereitungsschritte für einen Netzfahrplan mit dem Beginn der Phase der Kapazitätsstrategie fünf Jahre vor dem Inkrafttreten dieses Netzfahrplans beginnen. Dieser Zeitrahmen steht im Einklang mit dem der vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Mitgliedstaat und dem Infrastrukturbetreiber, die die Struktur der zur Finanzierung des Infrastrukturbetreibers vereinbarten Zahlungen für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren gemäß der Richtlinie 2012/34/EU enthalten. Im Interesse einer frühzeitigen Anwendung des neuen Rechtsrahmens und angesichts der im Eisenbahnsektor bereits unternommenen Vorbereitungsarbeiten könnte der Zeitplan für die Tätigkeiten, die zur Festlegung der ersten beiden Netzfahrpläne führen, vereinfacht werden, indem die Phase der Kapazitätsstrategie verkürzt wird. Dementsprechend sollte der erste Netzfahrplan nach dem neuen Rechtsrahmen der ab dem 14. Dezember 2030 geltende Netzfahrplan sein. Zur Einhaltung des neuen regulatorischen Rahmens sollten alle Beteiligten unverzüglich mit den notwendigen Vorbereitungen beginnen.
Die Infrastrukturbetreiber veröffentlichen vor Beginn jeder Netzfahrplanperiode einen neuen Netzfahrplan. Die Infrastrukturbetreiber beginnen mit der Erstellung…
Die strategische Kapazitätsplanung erstreckt sich auf einen Zeitraum, der fünf Jahre vor der Änderung des Fahrplans, auf den sie sich bezieht, beginnt. Die…
Beabsichtigt ein Antragsteller, Eisenbahninfrastrukturkapazität mit dem Ziel zu beantragen, einen Personenverkehrsdienst in einem Mitgliedstaat zu betreiben, in…
Ein Betreiber der Schienenwege muss spätestens vier Monate nach Ablauf der in § 51 Absatz 1 Satz 2 genannten Frist einen vorläufigen Netzfahrplanentwurf…
Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen haben der Regulierungsbehörde alle zwei Jahre jeweils zum 31. Oktober eines Kalenderjahres, beginnend mit dem Jahr…
Für die Erstellung eines Netzfahrplans sind vorbereitende Tätigkeiten nötig, die in den Jahren vor dem Inkrafttreten dieses Netzfahrplans erfolgen müssen. Daher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.