Erwägungsgrund 14 32026R1184
Die Bestimmungen und Verfahren für das Management der Eisenbahninfrastrukturkapazität sollten die Erfordernisse aller Segmente des Eisenbahnmarktes berücksichtigen und ihnen auf nichtdiskriminierende Weise nachkommen. Sie sollten insbesondere der Notwendigkeit einer langfristigen Stabilität der verfügbaren Personenverkehrskapazität, einschließlich Diensten im Rahmen gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen, und einer kurzfristigen Flexibilität für den Güterverkehr Rechnung tragen, um der Marktnachfrage gerecht zu werden. Deshalb sollte der Kapazitätsmanagementprozess nicht länger vorwiegend jährlich ausgerichtet werden, sondern in drei aufeinander folgenden Phasen der strategischen Kapazitätsplanung — der Fahrplanerstellung, der Kapazitätszuweisung und der Kapazitätsanpassung und -umplanung — erfolgen. Die Einführung besser definierter und strukturierter Phasen, die im Rahmen des Kapazitätsmanagements sowohl eine langfristige Planung als auch kurzfristige Anpassungen ermöglichen, würde insbesondere jenen Schienenverkehrsdiensten zugutekommen, deren Vorausplanung schwieriger oder deren Organisation komplexer ist, wozu Güterzüge und grenzüberschreitende Personenzüge, einschließlich Nachtzüge, gehören.