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Folgende Art wurde aus Anhang I des Übereinkommens gestrichen, und der Eintrag zu Neomonachus spp. sollte um eine Anmerkung bezüglich ihrer Streichung aus Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 ergänzt werden: Neomonachus [Monachus] tropicalis.
Die folgenden Arten wurden aufgrund von Nomenklaturänderungen aus Anhang II des Übereinkommens gestrichen und sollten daher aus Anhang B der Verordnung (EG) Nr.…
Folgendes Taxon wurde aus Anhang II des Übereinkommens gestrichen und sollte auch aus Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 gestrichen werden: Damaliscus…
Die folgenden Taxa wurden aufgrund von Nomenklaturänderungen in Anhang I des Übereinkommens aufgenommen und sollten daher in Anhang A der Verordnung (EG) Nr.…
Die folgenden Arten wurden von Anhang II in Anhang I des Übereinkommens übertragen und sollten entsprechend aus Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97…
Die folgenden Arten wurden aufgrund von Nomenklaturänderungen aus Anhang I des Übereinkommens gestrichen und sollten daher aus Anhang A der Verordnung (EG) Nr.…
Die Art Othonna retrorsa, die bisher in Anhang D der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgeführt war, sollte aus jenem Anhang gestrichen werden, nachdem sie auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.