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Zur Unterstützung der Umsetzung des Kooperationsmechanismus und zur Förderung des Austauschs über bewährte Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten sollte die in der Verordnung (EU) 2019/452 genannte Expertengruppe für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen beibehalten werden, und ihre Aufgaben sollten gemäß der vorliegenden Verordnung aktualisiert werden.
Gemäß der Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union…
Die Entwicklung und Durchführung umfassender und wirksamer Maßnahmen sollte von der mit Beschluss der Kommission vom 29. November 2017 eingesetzten…
Der in der Verordnung (EU) 2019/452 festgelegte Kooperationsmechanismus ermöglicht es den Mitgliedstaaten, zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig zu…
Die Expertengruppe für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Europäischen Union, die der Kommission Beratung und Fachwissen zur Verfügung…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten darin bestärkt werden, bei Fragen im Zusammenhang mit der Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen, die…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten darin bestärkt werden, bei Fragen im Zusammenhang mit der Überprüfung ausländischer Investitionen aus Gründen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.