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Die Entwicklung und Durchführung umfassender und wirksamer Maßnahmen sollte von der mit Beschluss der Kommission vom 29. November 2017 eingesetzten Sachverständigengruppe der Kommission für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Europäischen Union unterstützt werden, die sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Diese Gruppe sollte insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen erörtern, bewährte Verfahren und gewonnene Erkenntnisse austauschen und einen Gedankenaustausch über Trends und Fragen von gemeinsamem Interesse im Zusammenhang mit ausländischen Direktinvestitionen führen. Die Kommission sollte in Betracht ziehen, den Rat der Sachverständigengruppe zu systemischen Fragen bei der Durchführung dieser Verordnung einzuholen. Die Kommission sollte die Sachverständigengruppe zu Entwürfen delegierter Rechtsakte im Einklang mit den Grundsätzen der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung konsultieren.
Die Expertengruppe für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Europäischen Union, die der Kommission Beratung und Fachwissen zur Verfügung…
Die Kommission sollte die kohärente Umsetzung und Begleitung dieses Beschlusses durch eine Europass-Sachverständigengruppe sicherstellen, die sich aus…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten darin bestärkt werden, bei Fragen im Zusammenhang mit der Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen, die…
Um eine einheitliche Anwendung dieser Verordnung und die Berücksichtigung der Entwicklungen auf den Finanzmärkten zu gewährleisten, sollte der Kommission die…
Um den Entwicklungen auf internationaler Ebene und den gesammelten Erfahrungen Rechnung zu tragen und die Transparenz zu erhöhen, sollte der Kommission die…
Um den Entwicklungen auf internationaler Ebene Rechnung zu tragen und die Transparenz zu erhöhen, sollte der Kommission gemäß Artikel 290 AEUV die Befugnis zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.