Erwägungsgrund 21 32026R1386
Zur Gewährleistung kohärenter und berechenbarer Überprüfungsverfahren sollten die wesentlichen Merkmale der von den Mitgliedstaaten umzusetzenden Überprüfungsmechanismen festgelegt werden. Zu diesen Merkmale sollten zumindest der Mindestumfang vorab genehmigungspflichtiger Transaktionen, die Unterteilung des Überprüfungsverfahrens in eine erste Prüfung und eine vertiefte Untersuchung, Fristen für die Überprüfung, ein öffentlicher jährlicher Bericht, die Möglichkeit für von der Überprüfungsentscheidung betroffene Parteien, gegen solche Entscheidungen Rechtsmittel einzulegen, und die Befugnis der Überprüfungsbehörden gehören, wirksam gegen Fälle von Nichteinhaltung oder Umgehung vorzugehen. Die Regeln und Verfahren bei Überprüfungsmechanismen sollten transparent sein und nicht zu Diskriminierung zwischen Drittstaaten führen.