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Im Einklang mit den GVO-Rechtsvorschriften der Union sollte der Geltungsbereich dieser Verordnung NGT-Pflanzen und aus ihnen gewonnene Erzeugnisse, nämlich Lebens- und Futtermittel, die NGT-Pflanzen enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen hergestellt werden, und andere Erzeugnisse, die keine Lebens- und Futtermittel sind und NGT-Pflanzen enthalten oder aus ihnen bestehen, (im Folgenden „NGT-Erzeugnisse“) umfassen. Pflanzenvermehrungsmaterial, einschließlich forstliches Vermehrungsmaterial, fällt in den Geltungsbereich dieser Verordnung sowohl als „Pflanze“, d. h. wenn es absichtlich freigesetzt wird, als auch als „Erzeugnis“, d. h. wenn es in Verkehr gebracht wird, auch zum Zweck des Anbaus.
„NGT-Erzeugnis“ bezeichnet Lebens- und Futtermittel, die NGT-Pflanzen enthalten, daraus bestehen oder aus ihnen hergestellt werden, sowie andere Erzeugnisse als…
andere Erzeugnisse als Lebens- und Futtermittel, die NGT-Pflanzen enthalten oder aus solchen bestehen.
Lebensmittel, die NGT-Pflanzen der Kategorie 2 enthalten, daraus bestehen oder daraus hergestellt wurden, einschließlich Lebensmittel, die Zutaten enthalten,…
Die zuständigen Behörden nehmen die Angabe, dass Ausgangsmaterial, das für die Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut der Kategorie „geprüft“ bestimmt ist,…
Diese Verordnung sollte eine lex specialis im Hinblick auf die GVO-Rechtsvorschriften der Union darstellen. Mit ihr sollten spezifische Bestimmungen für…
NGT-Pflanzen der Kategorie 1 und NGT-Erzeugnisse der Kategorie 1 sollten weiterhin einem Rechtsrahmen unterliegen, der für konventionell gezüchtete Pflanzen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.