Erwägungsgrund 2 32026R1388
Bei den NGT handelt es sich um eine breitgefächerte Gruppe von Techniken, die auf unterschiedliche Weise eingesetzt werden können, um unterschiedliche Ergebnisse zu erzielen und unterschiedliche Erzeugnisse zu erzeugen. Sie können zu Organismen führen, deren Veränderungen denen entsprechen, die mit konventionellen Züchtungsmethoden erzielt werden können, oder zu Organismen mit komplexeren Veränderungen. Zu den NGT gehören die gezielte Mutagenese und Cisgenese, einschließlich Intragenese, die genetische Veränderungen ohne Transgenese einbringen, d. h. ohne dass genetisches Material von nicht kreuzungsfähigen Arten eingeführt wird. Gezielte Mutagenese und Cisgenese stützen sich nur auf den Genpool für konventionelle Zuchtzwecke, auch bekannt als Genpool der Züchter, d. h. die Gesamtheit der genetischen Informationen, die für die konventionelle Züchtung vorhanden sind, einschließlich genetischer Informationen von entfernt verwandten Pflanzenarten, die durch den Einsatz fortgeschrittener konventioneller Züchtungstechniken — mit Ausnahme von anderen als den in Anhang I B der Richtlinie 2001/18/EG aufgeführten Techniken zur genetischen Veränderung — mit der Zielart gekreuzt werden können. Einen Überblick über den aktuellen Stand bei diesen konventionellen Züchtungstechniken geben die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) in ihrem wissenschaftlichen Gutachten zur Sicherheitsbewertung von Pflanzen, die unter Verwendung von Zinkfingernuklease 3 und anderen zielgerichteten Nukleasen mit ähnlicher Funktion entwickelt werden, aus dem Jahr 2012 und die hochrangige Gruppe des Mechanismus für wissenschaftliche Beratung der Kommission in ihrem erläuternden Vermerk zu neuen Techniken in der Agrarbiotechnologie aus dem Jahr 2017.