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Anreize sollten in einem beschleunigten Verfahren für die Risikobewertung von Anträgen bestehen, die im Rahmen eines vollständig zentralisierten Verfahrens bearbeitet werden — bei NGT-Pflanzen der Kategorie 2 zur Verwendung als Lebens- oder Futtermittel und NGT-Lebens- und -Futtermittel der Kategorie 2 — und in einer verbesserten Beratung vor der Antragstellung, um die Entwickler bei der Ausarbeitung der Unterlagen für die Zwecke der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie der Lebens- und Futtermittelsicherheitsbewertung zu unterstützen, ohne die allgemeinen Bestimmungen über die Beratung vor Antragstellung, die Meldung von Studien und die Konsultation Dritter gemäß den Artikeln 32a, 32b und 32c der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zu beeinträchtigen. Die Vorlage von Nachweisen für die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen im Rahmen einer Zustimmungsanmeldung oder eines Zulassungsantrags sollte in der Verantwortung des Anmelders oder Antragstellers bleiben.
Zusätzlich zu der Beratung vor Antragstellung gemäß Artikel 32a der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wird für die Zwecke der Risikobewertung gemäß Anhang III der…
Abweichend von Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe e und Artikel 17 Absatz 3 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 und unbeschadet etwaiger zusätzlicher…
die vom EURL validierte Methode zum Nachweis, einschließlich Probenahme, und gegebenenfalls zur Identifizierung und Quantifizierung der NGT-Pflanze der…
Antragstellern, potenziellen Antragstellern und potenziellen Anmeldern für NGT-Pflanzen der Kategorie 2 und NGT-Erzeugnisse der Kategorie 2 mit Merkmalen, die…
Es sollten zusätzliche Anreize geschaffen werden, wenn es sich bei dem Antragsteller, dem potenziellen Antragsteller oder dem potenziellen Anmelder um ein…
Das Ziel einer einzelfallbezogenen Risikobewertung ist die Identifizierung und Bewertung von direkten oder indirekten sowie sofortigen oder späteren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.