Erwägungsgrund 7 32026R1388
Mit dem Beschluss (EU) 2019/1904 ersuchte der Rat die Kommission, bis zum 30. April 2021 eine Untersuchung im Lichte dieses Urteils zum Status neuartiger genomischer Verfahren im Rahmen des Unionsrechts sowie — falls angesichts der Ergebnisse der Untersuchung angemessen — einen Vorschlag mit einer Folgenabschätzung zu unterbreiten.