Erwägungsgrund 20 32026R1388
Merkmale, die durch die genetischen Veränderungen vermittelt werden sollen, und die die Herstellung eines bekannten insektiziden Stoffes unterstützen, sollten ebenfalls dazu führen, dass NGT-Pflanzen vom Status der Kategorie 1 ausgenommen werden. Mit solchen Merkmalen sollen Schadinsekten abgetötet werden, sie können jedoch auch schädliche Auswirkungen auf nützliche Insekten wie Bestäuber haben. Pflanzen, die so entwickelt werden, dass sie solche Merkmale aufweisen, sollten daher den Bestimmungen für NGT-Pflanzen der Kategorie 2 unterliegen.