Erwägungsgrund 8 32026R1392
Die EU-Biodiversitätsstrategie hat zum Ziel, die biologische Vielfalt der Union bis 2030 auf den Weg der Erholung zu bringen. Im Rahmen dieser Strategie soll das Unionsrecht der Erhaltung der Artenvielfalt Vorrang einräumen und eine hohe genetische Vielfalt innerhalb von Arten und Partien von FVG sicherstellen. Damit soll die Versorgung mit qualitativ hochwertigem und genetisch vielfältigem FVG mit nachweisbarer Identität erleichtert werden, das an die derzeitigen und prognostizierten klimatischen Bedingungen angepasst oder anpassbar ist. Die Erhaltung und die Verbesserung der biologischen Vielfalt der Wälder, einschließlich der genetischen Vielfalt innerhalb einzelner Baumarten, sind wesentlich für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und die Erhaltung forstgenetischer Ressourcen und somit für die Unterstützung der Anpassung von Wäldern an den Klimawandel.