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Diese Verordnung geht nicht mit einer Folgenabschätzung einher, und die potenziellen wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Verordnung sind vor ihrer Annahme schwer abzuschätzen. Daher sollte die Kommission die wirtschaftlichen Auswirkungen der Anpassung der Zölle und der Eröffnung von Zollkontingenten gemäß dieser Verordnung in der Union überwachen. Die Kommission sollte das Europäische Parlament und den Rat regelmäßig über die Veränderungen des Handelsvolumens und des Handelswerts der Einfuhren von unter diese Verordnung fallenden Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten in die Union unterrichten. Bis zum 30. Juni 2029 sollte die Kommission eine umfassende Bewertung der Auswirkungen der vorliegenden Verordnung vorlegen, und — wo angemessen — zusammen mit einem Gesetzgebungsvorschlag zur Verlängerung des Anwendungszeitraums dieser Verordnung.
Die Kommission nimmt bis zum 13. Dezember 2029 eine Evaluierung dieser Verordnung vor. Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem…
Bis zum 21. September 2032 evaluiert die Kommission in Konsultation mit der EU-Zollbehörde die Anwendung dieses Artikels und bewertet, ob die finanziellen…
Die Kommission überwacht die wirtschaftlichen Auswirkungen der Anpassung der Zölle gemäß Artikel 1 und der Eröffnung von Zollkontingenten gemäß Artikel 2 in der…
Bis zum 31. Januar 2030 sollte die Kommission eine Bewertung der Auswirkungen dieser Verordnung vorlegen. Diese Bewertung sollte die Änderungen umfassen, die…
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 30. Juni 2028 und danach alle zwei Jahre einen Bericht über die Durchführung dieser…
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig über die Auswirkungen des Schemas nach dieser Verordnung Bericht erstatten. Fünf Jahre…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.