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Am 12. Juni 2026 hat Kanada eine Fangbeschränkung für seine Schiffe, die Kabeljau in den Divisionen 2J, 3K und 3L des Übereinkommensbereichs der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO) befischen, für den Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 angenommen. Am 15. Juni 2026 beschloss die NAFO für diesen Bestand und diesen Zeitraum eine TAC, von der ein Anteil in Höhe von 5 % der TAC anderen NAFO-Vertragsparteien zugeteilt wurde, einschließlich einer Unionsquote, in deren Rahmen im NAFO-Regelungsbereich gefischt werden kann. Die TAC für diesen Bestand für den Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 sollte daher entsprechend festgesetzt werden. Darüber hinaus ist es angebracht, die derzeitige von der NAFO festgelegte Schonzeit für diesen Zeitraum beizubehalten.
In Anhang IC erhält Tabelle 1 folgende Fassung: „Tabelle 1 Art: Kabeljau Gebiet: NAFO 2J3KL Gadus morhua (COD/N2J3KL) Bulgarien 0,001 Analytische TAC…
Auf ihrer 46. Jahrestagung im Jahr 2024 beschloss die NAFO, die Fischerei auf Kabeljau (Gadus morhua) in dem Teil der NAFO-Divisionen 2J, 3K und 3L (im…
Hinsichtlich der Fangmöglichkeiten für Nordost-Arktischen Kabeljau und da keine Referenz-TAC für 2026 vorliegt, ist es angezeigt, eine vorläufige Unionsquote…
Hinsichtlich der Fangmöglichkeiten für Nordost-Arktischen Kabeljau ist es angezeigt, die Unionsquote für Kabeljau in den Svalbard-Gewässern und den…
Die Fischereiorganisation für den Südostatlantik (South East Atlantic Fisheries Organisation, SEAFO) hat auf ihrer Jahrestagung 2025 die für 2026 im…
Tabelle 1 Art: Japanische Makrele Scomber japonicus Gebiet: NPFC-Übereinkommensbereich Union 6 000 Vorsorgliche TAC Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.