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1. Anhang II der Verordnung (EU) 2018/858 wird wie folgt geändert: a) Teil I Eintrag G13 erhält folgende Fassung: „G13 Kreislauffähigkeit Verordnung (EU) 2026/1738 X X X X X X X X X X“ · b) Anlage 1 wird wie folgt geändert: i) In Tabelle 1 erhält der Eintrag G13 folgende Fassung: „G13 Kreislauffähigkeit Verordnung (EU) 2026/1738 k. A. Es gilt jedoch Anhang VIII Teil E über das Verbot der Wiederverwendung der angegebenen Bauteile.“ · ii) In Tabelle 2 erhält der Eintrag G13 folgende Fassung: „G13 Kreislauffähigkeit Verordnung (EU) 2026/1738 k. A. Es gilt jedoch Anhang VIII Teil E über das Verbot der Wiederverwendung der angegebenen Bauteile.“ · · c) Anlage 2 Nummer 4 wird wie folgt geändert: i) In der Tabelle „Teil I: Fahrzeuge der Klasse M1“ erhält der Eintrag 59 folgende Fassung: „59 Verordnung (EU) 2026/1738 (Kreislauffähigkeit) Die Anforderungen der genannten Verordnung gelten nicht.“ · ii) In der Tabelle „Teil II: Fahrzeuge der Klasse N1“ erhält Eintrag 59 folgende Fassung: „59 Verordnung (EU) 2026/1738 (Kreislauffähigkeit) Die Anforderungen der genannten Verordnung gelten nicht.“ · · d) Teil III wird wie folgt geändert: i) In Anlage 1 erhält der Eintrag 59 folgende Fassung: „59 Kreislauffähigkeit Verordnung (EU) 2026/1738 k. A. k. A.“ · ii) In Anlage 2 erhält der Eintrag 59 folgende Fassung: „59 Kreislauffähigkeit Verordnung (EU) 2026/1738 k. A. k. A.“ · iii) In Anlage 3 erhält der Eintrag 59 folgende Fassung: „59 Kreislauffähigkeit Verordnung (EU) 2026/1738 k. A.“ · iv) In Anlage 4 erhält der Eintrag 59 folgende Fassung: „59 Kreislauffähigkeit Verordnung (EU) 2026/1738 k. A. k. A.“ · · 2. Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 wird wie folgt geändert: In Abschnitt C1 der Tabelle erhält der Eintrag 15a folgende Fassung: L1e-A1 L1e-B2 L2e L3e L4e L5e-B L6e-A L7e-A1 L7e-A2 L7e-B1 L7e-B2 „15a 18 Anforderungen an die Kreislauffähigkeit Verordnung (EU) 2026/1738 x x x x x x x x x x x“