Erwägungsgrund 4 32026R1738
Im Zuge der Evaluierung der Richtlinie 2000/53/EG durch die Kommission wurde hervorgehoben, dass viele der ursprünglichen Ziele der Richtlinie wirksam erreicht wurden, insbesondere die Beseitigung von Cadmium, Blei, Quecksilber und sechswertigem Chrom aus Fahrzeugen, die Erhöhung der Anzahl der Sammelstellen für Altfahrzeuge und die Erreichung der Zielvorgaben für Verwertung und Recycling. Bei der Evaluierung wurde jedoch festgestellt, dass wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Sammlung von Altfahrzeugen von der genannten Richtlinie nicht ausreichend abgedeckt werden und dass die Richtlinie nicht länger geeignet ist, um eine hochwertige Behandlung dieser Fahrzeuge zu gewährleisten.