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Um sicherzustellen, dass Batterien im Einklang mit den Anforderungen der Verordnung (EU) 2023/1542 recycelt werden und dass Elektroantriebsmotoren, die große Mengen Seltener Erden enthalten, ebenfalls ersetzt und recycelt werden können, sind für neue Fahrzeugtypen neue Konstruktionsanforderungen erforderlich, mit denen sichergestellt wird, dass diese Batterien, ihre Batteriesätze und Elektroantriebsmotoren in jeder Phase des Lebenszyklus eines Fahrzeugs von zugelassenen Behandlungsanlagen oder Reparatur- und Wartungsunternehmen problemlos entfernt werden können. Die Kommission sollte zudem die Ausarbeitung von Normen für Konstruktion und Montageverfahren anregen, durch die die Wartung, Reparatur und Umnutzung von Batterien und Batteriesätzen erleichtert werden. Um das Potenzial für die Ersetzung, die Wiederverwendung, das Recycling, die Wiederaufarbeitung oder die Überholung von Fahrzeugteilen und -bauteilen generell zu maximieren und das Abfallaufkommen möglichst gering zu halten, sollten Fahrzeuge so konstruiert sein, dass möglichst viele Teile und Bauteile entfernt werden können. Der Begriff der technischen Machbarkeit sollte so ausgelegt werden, dass diese Ziele unterstützt und gefördert werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass in bestimmten Fällen die Sicherheits- oder Funktionsanforderungen eines Teils alternative Lösungen rechtfertigen können, durch die die Entfernbarkeit eines Teils oder Bauteils eingeschränkt wird. In solchen Fällen sollten die Erzeuger nachweisen, dass diese Wahl notwendig war. Um dem technischen und wissenschaftlichen Fortschritt Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur Änderung dieser Verordnung zu erlassen, indem die Liste der Teile und Bauteile, die für die Entfernung aus und die Ersetzung in Fahrzeugen konzipiert werden sollen, überarbeitet wird. Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Konstruktionsvorschrift sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden.
Jedes Fahrzeug eines neuen Fahrzeugtyps, der ab dem 1. September 2032 gemäß der Verordnung (EU) 2018/858 typgenehmigt wird, ist so zu konzipieren, dass…
Um die Konstruktion aller in der Union in Verkehr gebrachten Fahrzeuge und das Ende ihrer Lebensdauer abzudecken, müssen einheitliche Anforderungen an die…
Um das Potenzial zur Wiederverwendung, Wiederaufarbeitung und Überholung von Teilen und Bauteilen so weit wie möglich auszuschöpfen und dafür zu sorgen, dass…
Jede genehmigte Anlage, in der Batterien behandelt werden, sollte Mindestanforderungen erfüllen, um negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche…
Um Änderungen bei Batterietechnologien Rechnung zu tragen, die sich auf die Arten von Materialien auswirken, die verwertet werden können, sollte der Kommission…
In Kraftfahrzeuge eingebaute Starter- und Elektrofahrzeugbatterien sollten von unabhängigen Fachleuten entfernt und ausgetauscht werden können. Um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.