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Verschiedene Marktteilnehmer in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette, die auf verschiedenen Ebenen der Erzeugung, Verarbeitung, Vermarktung, des Vertriebs und des Einzelhandels tätig sind, haben Systeme und Gütezeichen entwickelt, um Handelsmodalitäten zu fördern, die eine gerechte Verteilung der Wertschöpfung an die Landwirte und die Schaffung und Aufrechterhaltung kurzer Lieferketten gewährleisten. Die Festlegung von Mindestanforderungen für die Verwendung fakultativer Angaben zur Beschreibung dieser Handelsmodalitäten ist erforderlich, um die Transparenz und Zuverlässigkeit bei der Verwendung dieser Angaben in der Lebensmittelversorgungskette zu erhöhen und so die bestehenden Vorschriften für die Kennzeichnung von Lebensmitteln, insbesondere die Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates, zu ergänzen.