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Für die Finanzierung dieser Unterstützung im Rahmen der neuen Interventionskategorie sollte ein ELER-Beteiligungssatz von bis zu 65 % der förderfähigen öffentlichen Ausgaben vorgesehen werden.
Der Mindestsatz der ELER-Beteiligung beträgt 20 % der förderfähigen öffentlichen Ausgaben.
Der Gesamtbetrag der ELER-Ausgaben, der in dem Finanzplan gemäß Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe a für die Entwicklung des ländlichen Raums, mit Ausnahme…
Zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen sollte die zusätzliche nationale Finanzierung für die Interventionen im Rahmen der neuen…
Um eine angemessene Finanzierung der neuen Interventionskategorie für Krisenzahlungen an Landwirte nach Naturkatastrophen, widrigen Witterungsverhältnissen oder…
Um die Verwaltung der ELER-Mittel zu vereinfachen, sollte ein einheitlicher Beteiligungssatz für die Unterstützung aus dem ELER im Verhältnis zu den…
Die Ausgaben gemäß Absatz 1 kommen im Programmplanungszeitraum 2014-2020 unter folgenden Bedingungen für eine Beteiligung des ELER in Betracht: a) Diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.