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Damit sich die Wirtschaftsbeteiligten auf die neuen Höchstgehalte für Beikost und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder sowie die niedrigeren Höchstgehalte für pflanzliche Öle und Fette, Fischöle und Öle anderer mariner Organismen, die zur Herstellung von Beikost und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind, einstellen können, sollte bis zur Anwendung der neuen Höchstgehalte eine ausreichend lange Zeitspanne vorgesehen werden.