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In der Verordnung (EU) 2023/915 wurden Höchstgehalte für Glycidylfettsäureester, ausgedrückt als Glycidol, sowie für die Summe aus 3-MCPD und 3-MCPD-Fettsäureestern, ausgedrückt als 3-MCPD, in Bezug auf pflanzliche Öle und Fette, Fischöle und Öle anderer mariner Organismen festgelegt. In Anbetracht der Gesundheitsgefahren für Säuglinge und Kleinkinder wurden in der genannten Verordnung auch spezifische Höchstgehalte für Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge und Kleinkinder sowie für Kleinkindnahrung festgelegt.